Beratung und Unterstützung

Jede Entscheidung für oder gegen die Offenlegung der gesundheitlichen Beeinträchtigung am Arbeitsplatz ist einzigartig. Daher kann eine Webseite wie sag-ichs.de nie alle individuellen Fragen klären – und das soll sie auch gar nicht. Denn es gibt bereits vielfältige Unterstützungs- und Informationsmöglichkeiten, aus denen Sie sich die Angebote heraussuchen können, die am besten zu Ihnen passen. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.

Foto: Markus Spiske / Unsplash

Im Betrieb und in der Dienststelle

Betriebs- und Personalräte

Bei vielen Arbeitgebern gibt es eine gewählte Beschäftigtenvertretung (Betriebs- oder Personalrat), die die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und für deren Schutz eintritt. Betriebs- und Personalräte können bei der Anpassung eines Arbeitsplatzes oder auch bei Fragen zu rechtlichen Aspekten einer Offenlegung unterstützen und Auskunft geben. Sie bieten oft Sprechstunden an, in denen Sie auch über ganz persönliche Sorgen und Hoffnungen sprechen können. Betriebs- und Personalratsmitglieder dürfen Informationen, die Sie Ihnen anvertrauen, nicht weitergeben (z. B. dem oder der Vorgesetzten oder der Personalabteilung).

Mehr Informationen zum Thema Betriebliche Mitbestimmung finden Sie hier:

Hans-Böckler-Stiftung: Betriebliche Mitbestimmung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Betriebliche Mitbestimmung

Schwerbehindertenvertretungen

Eine Schwerbehindertenvertretung wird von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Betriebes oder einer Dienststelle gewählt und vertritt deren Interessen. Sie kann beraten, Maßnahmen beantragen und schwerbehinderten Menschen helfend zur Seite stehen. Außerdem überwacht sie die Vorschriften, die Arbeitgeber gegenüber Menschen mit Schwerbehinderung einhalten müssen. Schwerbehindertenvertretungen bieten in der Regel Gesprächsmöglichkeiten, können über Rechte informieren und sich bei Schwierigkeiten einschalten. Sie haben meist einen guten Überblick über den Betrieb oder eine Dienststelle. Eine Schwerbehindertenvertretung unterliegt der Geheimhaltungspflicht (z. B. dem oder der Vorgesetzten oder der Personalabteilung gegenüber).

Mehr Informationen zum Thema Schwerbehindertenvertretung finden Sie hier:

Lexikon der Integrationsämter: Schwerbehindertenvertretung

Betriebsärzte und Betriebsärztinnen

Arbeitgeber, die mindestens eine Person beschäftigen, sind verpflichtet betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Betriebsärztinnen und -ärzte unterstützen dabei, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Sie beraten Beschäftigte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, helfen bei der erforderlichen Anpassung des Arbeitsplatzes und sind in das betriebliche Eingliederungsmanagement und in Rehabilitationsmaßnahmen eingebunden. Betriebsärztliche Beratung kann zum Beispiel beinhalten, wie sich eine bestimmte Arbeit auf die gesundheitliche Beeinträchtigung auswirken kann (oder umgekehrt), welche Anpassungen des Arbeitsplatzes, der Tätigkeit oder der Arbeitszeit sinnvoll sein könnten und wie man solche Anpassungen am besten umsetzen kann. Betriebsärztinnen und -ärzte haben eine Lotsenfunktion im Betrieb und im Wiedereingliederungsprozess. Betriebsärztliche Tätigkeiten beinhalten, mit Einverständnis der betroffenen Beschäftigten, Hilfestellungen zu Kommunikation im Betrieb ebenso wie Kontakte zu den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Rehabilitationsträgern oder anderen unterstützenden Stellen. Betriebsärztinnen und -ärzte sind beratend (und nicht behandelnd) tätig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Mehr Informationen zum Thema Betriebsärzte und -ärztinnen finden Sie hier:

Lexikon der Integrationsämter: Betriebsärzte
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte

BEM/BEM-Beauftragte

Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres insgesamt länger als sechs Wochen (am Stück oder mit Unterbrechung) krankgeschrieben waren, haben ein Recht auf ein so genanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Ziel des BEM ist die langfristige Wiedereingliederung von Beschäftigten. Durch das BEM sollen weitere Phasen der Arbeitsunfähigkeit vermieden und das Arbeitsverhältnis erhalten bleiben. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten ein BEM anbieten, für Beschäftigte ist die Teilnahme jedoch freiwillig und kann nur mit ihrer Zustimmung und aktiven Teilnahme erfolgen. Manche Arbeitgeber benennen so genannte BEM-Beauftragte, die aus dem Unternehmen selbst oder von außerhalb kommen können. Sie übernehmen für die Arbeitgeber die Koordination des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Steht eine längere krankheitsbedingte Abwesenheit in Zusammenhang mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, kann im BEM-Verfahren die Frage der Offenlegung im Raum stehen. BEM-Beauftragten können hierzu, neben den bereits benannten betrieblichen Ansprechpersonen, ebenfalls beraten. Das BEM unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Die im Rahmen des BEM besprochenen Themen werden vertraulich behandelt. Außerdem können Verschwiegenheitsverpflichtungen im Rahmen einer BEM-Vereinbarung festgehalten werden.

Häufige Fragen und Antworten zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie hier:

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Fragen und Antworten

Bei Ärzten und Ärztinnen bzw. Psychotherapeuten und -therapeutinnen

Fach- oder Hausärztinnen und -ärzte

Die meisten Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden von verschiedenen Ärztinnen und Ärzten über lange Zeiträume behandelt. Oft entstehen dabei ganz besondere Vertrauensverhältnisse. Daher sind solche „Wegbegleiterinnen und -begleiter“ gute Ansprechpersonen für persönliche Sorgen oder Hoffnungen rund um das Thema Beeinträchtigung und Beruf. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, dürfen also auch berufsbezogene Informationen, die Sie ihnen anvertrauen nicht weitergeben.

Psychotherapeutinnen und -therapeuten

Der Umgang mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung im Alltag und im Arbeitsleben stellt Betroffene meistens vor sehr große Herausforderungen. Manchmal wird es so schwierig, dass man kaum noch weiterweiß. In solchen Situationen helfen Psychotherapeutinnen und -therapeuten.

Leider ist für viele Menschen eine Psychotherapie immer noch ein großes Tabu. Vielleicht denkt man, man dürfe keine Schwäche zeigen. Oder weil man meint, dass man seine Probleme allein lösen muss. Vielleicht auch, weil man zu sich selbst sagt: „So schlimm ist es ja auch nicht“. Dabei sind Psychotherapeutinnen und -therapeuten sehr gut dafür ausgebildet, in schwierigen Phasen zu unterstützen und zu begleiten. In Probesitzungen kann zunächst unkompliziert und unbürokratisch gemeinsam überlegt werden, ob eine solche Unterstützung in Frage kommt, wie sie aussehen könnte und ob man „eine gemeinsame Wellenlänge“ findet.

Mehr Informationen zum Thema Psychotherapie finden Sie hier:

Psychotherapie Informationsdienst: Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie Informationsdienst: Telefonberatung
Psychotherapie Informationsdienst: Therapeutensuche

Bei der Selbsthilfe, Verbänden und Gewerkschaften

Selbsthilfegruppen

In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen (Betroffene oder Angehörige) informell zu einem Thema zusammen, um sich auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Treffen finden meist regelmäßig, kostenlos und ohne professionelle Leitung statt. Häufig gibt es zu einer einzelnen Beeinträchtigung vor Ort sogar mehrere Gruppen, zum Beispiel für verschiedene Altersstufen, nur für Frauen oder Männer oder speziell für Berufstätige. Ob eine bestimmte Selbsthilfegruppe zu einem passt oder nicht, kann man am besten herausfinden, indem man dort einmal unverbindlich vorbeischaut.

Mittlerweile treffen sich Betroffene immer häufiger im Internet, zum Beispiel über Facebook-Gruppen. Vorteile solcher Gruppen sind eine (relativ) anonyme Teilnahme oder die Unabhängigkeit von Zeit und Ort. Man kann auch erst einmal einfach nur „mitlesen“, wenn man sich selbst noch nicht traut etwas zu schreiben.

Mehr Informationen zum Thema Selbsthilfe und die Möglichkeit für Sie passende Selbsthilfegruppen zu finden, gibt es hier:

NAKOS: Basiswissen Selbsthilfe
NAKOS: Suche nach Selbsthilfegruppen vor Ort

Selbsthilfekontaktstellen

In Deutschland gibt es über 340 Selbsthilfekontaktstellen. Sie unterstützen die einzelnen Selbsthilfegruppen vor Ort und beraten Betroffene, die an Selbsthilfegruppen interessiert sind. Oft kennen die Selbsthilfekontaktstellen „ihre“ Gruppen gut und können Betroffenen daher passende Gruppen empfehlen.

Hier können Sie nach einer für Sie passenden Selbsthilfekontaktstelle suchen:

NAKOS: Suche nach Selbsthilfekontaktstellen

Selbsthilfeorganisationen

Zu den meisten gesundheitlichen Beeinträchtigung gibt es neben einzelnen Selbsthilfegruppen vor Ort auch übergeordnete Organisationen. Sie arbeiten häufig als gemeinnützige Vereine, in denen man Mitglied werden kann. Je nach Größe und Art der Organisation findet man dort speziell geschulte Beraterinnen und Berater, zum Beispiel zu den Themen Rechtliches, Psyche oder Arbeitsleben. Auch ohne Mitgliedschaft bieten Selbsthilfeorganisationen hilfreiche Informationen auf ihren Internetseiten an.

Hier können Sie nach für Sie passenden Selbsthilfeorganisationen suchen:

BAG Selbsthilfe: Suche nach Selbsthilfeorganisationen
NAKOS: Suche nach Selbsthilfeorganisationen

Sozialverbände

Sozialverbände engagieren sich für soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung und gegen soziale Benachteiligung. Sie vertreten oft auch die Interessen von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen. Mitglieder können dort Beratung zu sozialrechtlichen Fragen erhalten, zum Beispiel zu rechtlichen Fragen des Arbeitens mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. In Deutschland gibt es zwei große Sozialverbände, die viele Zweigstellen vor Ort unterhalten: den Sozialverband VdK und den Sozialverband Deutschland.

Mehr Informationen zum Thema Sozialverbände und die Möglichkeit für Sie passende Beratung zu finden, gibt es hier:

Sozialverband VdK: Suche nach Beratungsstellen vor Ort
Sozialverband Deutschland: Sozialberatung

Gewerkschaften

Gewerkschaften vertreten die Rechte und Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Neben ihrem Engagement für bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung bieten sie ihren Mitgliedern Beratung und Rechtsschutz im Konfliktfall am Arbeitsplatz. Gewerkschaften sind nach Berufsgruppen sortiert.

Mehr Informationen zum Thema Gewerkschaften und einen Überblick über die verschiedenen Organisationen finden Sie hier:

Deutscher Gewerkschaftsbund: Liste der Mitgliedergewerkschaften
Deutscher Beamtenbund und Tarifunion
Christlicher Gewerkschaftsbund: Liste der Mitgliedergesellschaften
Wikipedia: Liste von Gewerkschaften (auch kleinere)

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein unabhängiges, bundesweites und kostenloses Beratungsangebot. Unabhängig heißt, dass die EUTB ausschließlich den Personen verpflichtet ist, die sie berät. Bundesweit bedeutet, dass es in ganz Deutschland Beratungsstellen gibt. Die EUTB stellt Informationen und Empfehlungen zur Teilhabe und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Dabei stehen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stets im Vordergrund. Während der Beratung wird vor allem über Rechte und Pflichten, Teilhabeleistungen, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe aufgeklärt. Die EUTB dient also vor allem der Orientierung und Planung. Hierbei kann auch die Frage nach der (Nicht-)Offenlegung der Beeinträchtigung im Arbeitsumfeld ein Thema sein. Ziel der Beratung ist es, bestehenden Benachteiligungen entgegenzuwirken und zukünftige Benachteiligungen zu verhindern. Eine Beratung durch die EUTB sollte am besten vor der Beantragung von Leistungen erfolgen. Von der EUTB können sich nicht nur Menschen mit Behinderungen beraten lassen, sondern auch von Behinderung bedrohte Menschen und Angehörige.

Mehr Informationen zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier:

Teilhabeberatung: Allgemeines

Teilhabeberatung: Beratungsangebote der EUTB
 


Bei Behörden und Versicherungen

Gesetzliche Krankenversicherungen

Gesetzliche Krankenversicherungen finanzieren Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Sie unterstützen dabei, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, zu überwinden und zu mindern. Das betrifft ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, Heilmittel einschließlich Physio-, Sprach- und Ergotherapie, Psychotherapie, Schmerzbewältigungsverfahren, Entspannungsverfahren sowie weitere Hilfen zur Krankheitsbewältigung. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten für Versicherte auch persönliche Beratung sowie Programme für verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen an, z. B. Kurse zur Stressbewältigung oder zu Strategien zum Umgang mit einer Erkrankung. Um sich darüber zu informieren, suchen Sie am besten das Internetangebot Ihrer Krankenkasse auf.

Mehr Informationen zur medizinischen Rehabilitation erhalten Sie hier:

GKV-Spitzenverband: Informationen zur medizinischen Rehabilitation

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Diese Leistungen sollen dazu beitragen langfristig die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Beispiele sind Umschulungen, technische Hilfsmittel oder Erwerbsminderungsrenten. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet einen kostenlosen Reha-Beratungsdienst, der zu Fragen rund um das Thema Rehabilitationsleistungen berät – persönlich und vor Ort in den Bundesländern.

Mehr Informationen zum Reha-Beratungsdienst finden Sie hier:

Gesetzliche Rentenversicherung: Reha-Beratung

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit finanziert Leistungen, die die Teilhabe am Arbeitsleben fördern oder wiederherstellen. Von diesen Leistungen können Menschen mit amtlich festgestellter Behinderung, aber auch von Behinderung bedrohte Menschen profitieren. Beispiele für solche Leistungen sind die persönliche Beratung für Betroffene und deren Arbeitgeber, spezialisierte Arbeitsvermittlung, Weiterbildungen, berufsbezogene Hilfsmittel, Arbeitsplatzausstattung und finanzielle Hilfen.

Mehr Informationen zu den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier:

Bundesagentur für Arbeit: Menschen mit Behinderungen

Integrations-/Inklusionsämter

Integrations- bzw. Inklusionsämter kümmern sich vor Ort um die beruflichen Belange von Menschen mit amtlich festgestellter Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Sie unterstützen und beraten Betroffene zum Beispiel bei der optimalen Integration in den Job oder bei der Umgestaltung eines Arbeitsplatzes. Dabei stehen ihnen auch finanzielle Mittel zur Verfügung. Arbeitgeber können sich ebenfalls an die Integrations-/Inklusionsämter wenden.

Mehr Informationen zu Integrations-/Inklusionsämtern finden Sie hier:

Integrationsämter: Suche nach dem zuständigen Amt in der Nähe
Integrationsämter: Leistungen

Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste beraten und unterstützen schwerbehinderte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (und ihre Arbeitgeber) vor Ort. Ihr Ziel ist die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen im Arbeitsleben. Integrationsfachdienste können zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte über die Auswirkungen einer Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln informieren und beraten. Sie führen Kriseninterventionen oder psychosoziale Betreuung durch und begleiten schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt im Job. Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger. Für ein Erstgespräch können Sie sich aber auch direkt dorthin wenden.

Den Integrationsfachdienst in Ihrer Nähe können Sie hier recherchieren:

Integrationsämter: Recherche von Integrationsfachdiensten

Im Internet

REHADAT

REHADAT bietet Informationen rund um das Thema der beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Auf der Webseite von REHADAT finden sich Themen wie Hilfsmittel, Rechtliches, Beispiele, Kontaktdaten, Literatur, Weiterbildung, Forschung und Statistiken.

REHADAT

Talentplus

Talentplus bündelt speziell Informationen rund um das Thema Arbeitsleben und Behinderung. Talentplus gehört zu REHADAT und ist ein Projekt des Instituts der Deutschen Wirtschaft.

Talentplus: Beschäftigung und Behinderung

Nicht zu ersetzen

Die Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention und der Verband der Deutschen Betriebsärzte gibt in ihrer Initiative „Nicht zu ersetzen“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit chronischen Erkrankungen Tipps und Informationen zum Thema Berufsleben.

Nicht zu ersetzen

Chronisch krank arbeiten

Auf der Webseite der Initiative „Chronisch krank arbeiten“ haben die Deutsche Rheumaliga NRW, die Aidshilfe NRW und die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft NRW allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten mit chronischen Erkrankungen zusammengestellt – nicht nur für die drei oben genannten Erkrankungen. Auch die Themen Stress und Psyche werden angesprochen.

Chronisch krank arbeiten

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