Vertrauenssache

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meiner Gesundheit oder meinen Rechten habe? 

Foto: Scott Graham / Unsplash

Gesundheitliche Themen sind besonders vertraulich und die eigenen Rechte und Pflichten nicht immer eindeutig. Daher ist es gut zu wissen, an wen man sich für eine Beratung wenden kann und wer der Schweigepflicht unterliegt.

Beratung im Betrieb und in der Dienststelle

Arbeitgeber, die mindestens eine Person beschäftigen, sind verpflichtet, betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen.

Betriebsärztinnen und -ärzte unterstützen dabei, die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Sie beraten Beschäftigte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, helfen bei Anpassungen des Arbeitsplatzes und sind in das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und in Rehabilitationsmaßnahmen eingebunden.

Betriebsärztinnen und -ärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt darf anderen Personen (vor allem Angehörigen Ihres Arbeitgebers wie Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten) keine Daten oder gesundheitlichen Umstände mitteilen, die Sie ihr oder ihm anvertraut haben. Das gilt auch für Befunde oder Berichte über Sie, die sie oder er auf einem anderen Weg (nicht von Ihnen selbst) bekommen hat.

Eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt darf solche Informationen nur dann weitergeben, wenn Sie der Weitergabe vorher ganz konkret und für jeden Einzelfall zugestimmt haben. 

Die Verletzung der Schweigepflicht durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt ist strafbar.

Eine Schwerbehindertenvertretung wird gewählt, wenn ein Arbeitgeber mindestens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt. Sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten im Unternehmen.

Die SBV kann beraten, Maßnahmen beantragen und schwerbehinderten Menschen helfend zur Seite stehen.

Zum Beispiel berät und unterstützt sie bei Anträgen auf die amtliche Feststellung einer (Schwer-)Behinderung und dem Antrag auf Gleichstellung.

Die Schwerbehindertenvertretung (und ihre Stellvertretung) unterliegt einer Schweigepflicht, die alle Ihre Daten sowie persönlichen und gesundheitlichen Umstände betrifft.

Die Weitergabe dieser Informationen in konkreten Fällen darf nur erfolgen, wenn Sie vorher explizit für den jeweiligen Fall der Weitergabe zugestimmt haben. Die Schweigepflicht gilt auch dann, wenn Sie sich durch die Schwerbehindertenvertretung beim Antrag auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung unterstützen lassen.

Die Verletzung der Schweigepflicht durch die Schwerbehindertenvertretung ist strafbar.

Bei vielen Arbeitgebern gibt es eine gewählte Beschäftigtenvertretung (Betriebs- oder Personalrat). Betriebs- und Personalräte können ebenfalls bei der Anpassung eines Arbeitsplatzes oder auch bei Fragen zu rechtlichen Aspekten einer Offenlegung unterstützen und Auskunft geben. 

Auch Betriebs- und Personalratsmitglieder dürfen Informationen, die Sie ihnen anvertrauen, grundsätzlich nicht an andere Personen weitergeben, sondern müssen sie vertraulich behandeln.

Innerhalb des Gremiums darf aber über Ihren „Fall“ gesprochen werden, damit Sie bestmöglich unterstützt werden können. 

Verletzt ein Mitglied des Betriebs- oder Personalrats die Norm der Vertraulichkeit, kann das rechtliche Folgen haben.

Weitere Beratungsmöglichkeiten

Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern meist Rechtsberatung zum Thema Arbeitsrecht und sogar einen Rechtsschutz an. Das heißt, dass Mitglieder über die Gewerkschaft bei arbeitsrechtlichen Themen rechtsschutzversichert sind.

Sozialverbände, wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland, bieten ihren Mitgliedern Beratung zu rechtlichen Themen rund um das Arbeiten mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung an.

Sozialverbände vertreten ihre Mitglieder auch in Widerspruchs- oder Klageverfahren in allen sozialrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Das kann zum Beispiel wichtig sein, wenn Ihr Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung nicht genehmigt wurde.

Auch manche der größeren Selbsthilfeorganisationen können zu rechtlichen Fragen Auskunft geben.

Es lohnt sich daher zu schauen, welche Selbsthilfeorganisationen es zu Ihrer spezifischen Erkrankung gibt und welche Leistungen diese für ihre Mitglieder anbieten.

Bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe oder bei NAKOS können Sie nach Organisationen suchen.

Fachanwältinnen und -anwälte sind auf ein bestimmtes Thema spezialisiert und für dieses Thema zertifiziert.

Gerade im Falle einer Kündigung ist es meist äußerst sinnvoll, sich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, damit Sie keine wichtigen Fristen verpassen.

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