...wenn ich meine gesundheitliche Beeinträchtigung (chronische körperliche oder psychische Erkrankung oder Behinderung) offenlege?
Grundsätzlich darf Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag nicht alleine deshalb kündigen, weil Sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung (chronische körperliche oder psychische Erkrankung oder Behinderung) haben und diese offenlegen.
Eine solche Kündigung würde gegen das gesetzliche Diskriminierungs- bzw. Benachteiligungsverbot aufgrund einer Behinderung verstoßen und wäre daher unwirksam.
Im Falle einer solchen diskriminierenden Kündigung hätten Sie sogar Anspruch auf Entschädigung durch den Arbeitgeber.
Wenn Sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind und in Ihrem Arbeitsverhältnis schon länger als sechs Monate arbeiten, gelten für Kündigungen außerdem besondere Regeln. Mehr dazu und zu Ihren Pflichten in diesem Zusammenhang finden Sie unter Besonderer Kündigungsschutz.
Wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Arbeitsaufgaben zu erfüllen (z. B. durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder durch längere Fehlzeiten), ist theoretisch eine Kündigung möglich.
Vorher muss Ihr Arbeitgeber jedoch zunächst seine Pflichten zur behinderungsgerechten Beschäftigung erfüllen.
Hierzu gehören eine angemessene Ausstattung und Anpassung Ihres Arbeitsplatzes oder die Möglichkeit zur Verkürzung der Arbeitszeit.
Sie sollten sich bei einer Kündigung in jedem Fall möglichst schnell umfassend beraten lassen, damit keine Fristen verstreichen. Mehr Informationen dazu, an wen Sie sich mit rechtlichen Fragen wenden können, finden Sie auf der Seite Vertrauenssache.
Was trifft auf mich zu? Wo und wie kann ich einen Antrag stellen?
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Darf mein Arbeitgeber nach meiner Beeinträchtigung fragen?
Welche Vorteile habe ich, wenn ich meine Beeinträchtigung offenlege?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meiner Gesundheit oder meinen Rechten habe?