Mit einer Behinderung haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitsplatz, Ihre Arbeitszeit oder Ihre Arbeitsorganisation behinderungsgerecht gestaltet werden, wenn Sie sonst Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Ob Sie eine anerkannte Schwerbehinderung, Gleichstellung oder eine „einfache“ Behinderung haben, spielt hierbei keine Rolle.
Beispiele für eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes sind flexible Arbeitszeiten, Teilzeit, Homeoffice oder eine besondere technische Ausstattung. Solche Maßnahmen werden „angemessene Vorkehrungen“ genannt.
Was angemessene Vorkehrungen für Sie bedeuten, hängt von Ihrem konkreten Einzelfall ab. Die Art und Schwere der Behinderung und die berufliche Tätigkeit spielen hierbei eine Rolle. Die Maßnahmen müssen in dem Sinne angemessen sein, dass der Arbeitgeber dadurch nicht unzumutbar belastet wird.
Um Ihren Arbeitsplatz behinderungsgerecht zu gestalten, gibt es keinen förmlichen Antragsweg. Sie können Ihren Arbeitgeber „einfach“ darüber informieren, dass Sie aufgrund einer Behinderung Anpassungen benötigen. Wenn Sie schon genau wissen, was Sie brauchen, sollten Sie diese konkreten Anpassungen benennen.
Lassen Sie sich dazu am besten persönlich beraten, zum Beispiel vom Betriebs- oder Personalrat, dem betriebsärztlichen Dienst oder der Schwerbehindertenvertretung. Mehr Informationen dazu, an wen Sie sich mit rechtlichen Fragen wenden können, finden Sie auf der Seite Vertrauenssache.
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