Wenn Sie eine anerkannte Schwerbehinderunghaben, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub.
Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von fünf Tagen die Woche erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem vertraglich oder tariflich geregelten Urlaub fünf weitere Urlaubstage im Jahr, wenn Sie eine Schwerbehinderung haben.
Ist Ihre regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche verteilt, steht Ihnen entsprechend mehr oder weniger Zusatzurlaub zu.
Foto: Free-Photos / Pixabay
Folgende Dinge sollten Sie beachten:
Bei einer Gleichstellung besteht kein Anspruch auf Zusatzurlaub.
Ausnahmen sind jedoch möglich. Für Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst gibt es in einigen Bundesländern auch bei einem Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50 Zusatzurlaub.
Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten (z. B. beim Betriebs- oder Personalrat, bei der Schwerbehindertenvertretung oder bei einer Gewerkschaft), ob in Ihrem Bundesland eine solche Regelung besteht. Mehr Informationen zu Möglichkeiten der Rechtsberatung finden Sie unter Vertrauenssache.
Was bedeutet behinderungsgerechte Beschäftigung für mich?
Wann habe ich einen besonderen Kündigungsschutz und wie kann ich diesen in Anspruch nehmen?
Wann kann ich eine Schwerbehindertenvertretung wählen?