Freistellung von Mehrarbeit

Bei einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung muss Ihr Arbeitgeber Sie von Mehrarbeit (oder Überstunden / Überarbeit) freistellen. 

Dazu müssen Sie einen Antrag stellen und Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung nachweisen. Ihnen darf durch einen solchen Antrag kein Nachteil entstehen.

Selbst wenn bei Ihrem Arbeitgeber im Einverständnis mit Betriebs- oder Personalrat Überstunden eingeführt wurden, dürfen Sie nicht zu Mehrarbeit verpflichtet werden.

Was ist mit „Mehrarbeit“ gemeint?

Foto: Andrea Piacquadio / Pexels

Das Wort „Mehrarbeit“ meint Arbeitszeit, die über die gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag hinausgeht. Ihre vertragliche Arbeitszeit spielt hierbei keine Rolle.

Für Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Nachtarbeit und Teilzeitarbeit gelten besondere Regelungen.

Da es sehr viele unterschiedliche Situationen gibt, sollten Sie zu Ihrem individuellen Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit zusätzliche Beratung z. B. durch Betriebs-/Personalrat, Schwerbehindertenvertretung oder Gewerkschaften einholen. Mehr Informationen zu Möglichkeiten der Rechtsberatung finden Sie unter Vertrauenssache.

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