Bei Arbeitgebern, die mindestens fünf Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, wird alle vier Jahre eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) gewählt.
Wenn bei Ihrem Arbeitgeber mindestens fünf Beschäftigte mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung fest angestellt sind, wählen diese alle vier Jahre eine Schwerbehindertenvertretung (SBV).
Die SBV fördert die Eingliederung von Beschäftigten mit Schwerbehinderung, vertritt ihre Interessen und steht beratend zur Seite. Mehr Informationen zur SBV finden Sie unter Weiterführende Informationen, Beratung und Unterstützung
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Wann steht mir Zusatzurlaub zu? Was bedeutet das für mich?
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