Wahl der Schwer­behinderten­vertretung

Bei Arbeitgebern, die mindestens fünf Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, wird alle vier Jahre eine Schwer­behinderten­vertretung (SBV) gewählt.

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Wenn bei Ihrem Arbeitgeber mindestens fünf Beschäftigte mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung fest angestellt sind, wählen diese alle vier Jahre eine Schwerbehinderten­vertretung (SBV).

Die SBV fördert die Eingliederung von Beschäftigten mit Schwerbehinderung, vertritt ihre Interessen und steht beratend zur Seite. Mehr Informationen zur SBV finden Sie unter Weiterführende Informationen, Beratung und Unterstützung

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