Welche Vorteile habe ich, wenn ich meine gesundheitliche Beeinträchtigung (chronische körperliche oder psychische Erkrankung oder Behinderung) offenlege?
Je nachdem, ob Sie die offizielle Anerkennung „schwerbehindert“ oder „gleichgestellt“ haben oder ob Sie mit einer „einfachen“ Behinderung leben, haben Sie unterschiedliche Rechte und Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Was davon auf Sie zutrifft können Sie unter Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung nachlesen.
Der Arbeitgeber kann und muss Ihre Rechte und Ansprüche nur erfüllen, wenn er von der Schwerbehinderung, Gleichstellung oder „einfachen“ Behinderung weiß.
Es geht daher bei Ihrer Entscheidung, ob Sie die Beeinträchtigung am Arbeitsplatz offenlegen oder nicht, auch darum, ob Sie Ihre Rechte und Ansprüche in Anspruch nehmen wollen.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber über eine „einfache“ Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung informieren, müssen Sie selbstverständlich nicht „alles“ sagen.
Sie haben selbst in der Hand, ob Sie „nur“ Ihren rechtlichen Status offenlegen, ob Sie Ihre Diagnose nennen oder zum Beispiel nur darüber sprechen möchten, welche Arbeitsplatzanpassungen für Sie sinnvoll sind.
Ihre Rechte und Ansprüche sind davon unabhängig, wie viel Sie genau sagen. Bedenken Sie jedoch, dass Ihr Arbeitgeber auf Ihre Kooperation angewiesen ist, wenn er Ihren Arbeitsplatz gut an die Beeinträchtigung anpassen möchte.
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meiner Gesundheit oder meinen Rechten habe?
Darf der Arbeitgeber mir kündigen, nachdem bzw. weil ich meine gesundheitliche Beeinträchtigung offengelegt habe?